Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

1.1. Für alle unsere Angebote und Leistungen sowie für Montagen, Reparaturen, Wartungen und Beratungsleistungen oder sonstige vertragliche Leistungen, soweit im Einzelfall zusätzlich vereinbart, gelten ausschließlich unsere nachstehenden Bedingungen.
1.2. Einkaufsbedingungen des Kunden sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen.
1.3. Abweichende Vereinbarungen, Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Zusagen unserer Vertreter und Mitarbeiter sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

2. Umfang der Lieferpflichten

2.1. Unsere Angebote sind freibleibend, Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Maßgebend für den Vertragsinhalt ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung.
2.2. Bei den zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Maßangaben und Gewichtsangaben kann es unter Umständen zu Abweichungen kommen, für die unser Haus nicht haftet.
2.3. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.
2.4. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Besteller zumutbar sind.
2.5. Werden bereits von JM Montagen bestätigte Aufträge storniert oder erheblich geändert, sind Stornierungskosten in Höhe von 5 % der Brutto-Auftragssumme fällig. Dem Kunden wird es gestattet, den Nachweis zu führen, dass im Einzelfall ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
2.6. Bei Vereinbarung der Zahlung per Vorkasse und Zahlungsverzug von einer Woche nach Fristsetzung hat JM Montagen das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
2.7. Grundlose Rücksendungen von Ware werden nur bei schriftlicher Bestätigung durch JM Montagen akzeptiert und bei einem Netto-Warenwert über 50,- €. JM Montagen erhebt eine Rücknahmegebühr in Höhe von 10 % des Netto-Warenwertes, mindestens 50,- €. Die Transportkosten trägt der Kunde. Die zurückgesandte Ware wird nur dann angenommen, wenn diese originalverpackt, unbeschädigt und ungebraucht ist. Eine Rücknahme von Sonderartikeln und Spezialanfertigungen ist ausgeschlossen.

 

3. Zahlungsbedingungen

3.1. Unsere Rechnungen sind sofort innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum netto zu zahlen, sofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen sind. Zahlungen mit Wechsel sind unzulässig.
3.2. Für Verzugszinsen werden Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz nach § 288 BGB bei Kaufleuten und bei Verbraucherkäufen verlangt. Dies gilt auch im Eventualfall einer Stundung der Zahlung.
3.3. Kommt der Käufer mit der Zahlung in Verzug oder werden Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen (z.B. Beantragung eines Zahlungsaufschubs, Nichteinlösung eines Schecks, Beantragung eines Vergleichs, Zahlungseinstellung) werden sämtliche Forderungen fällig. Wir sind dann ferner berechtigt, vertragliche Leistungen, soweit diese noch nicht vollständig ausgeführt sind, bis zur restlosen Bezahlung zurückzustellen und/oder nur gegen Vorauszahlung oder erste Sicherheiten auszuführen. Wir sind weiterhin berechtigt, gelieferte Waren auf Kosten des Käufers zurückzuholen, ohne dass damit von dem Recht, vom Vertrage zurückzutreten, automatisch Gebrauch gemacht wird. Etwaige weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
3.4. Die Aufrechnung ist nur mit von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig. Zurückbehaltungsrechte wegen von uns nicht anerkannter Gegenansprüche sind ausgeschlossen.
3.5. Bei Erstlieferung behalten wir uns das Recht auf Vorkasse vor.

4. Eigentumsvorbehalt

4.1. Die gelieferten Waren bleiben bis zum Ausgleich aller offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung – auch bis zur Einlösung von Schecks – unser Eigentum.
4.2. Wird von uns gelieferte Vorbehaltsware mit in fremden Eigentum stehender Ware verarbeitet oder verbunden, steht uns das Eigentum an der neuen Sache in dem Bruchteil zu, der unserem Rechnungswert unserer Ware im Verhältnis zum Wert der neuen Sache zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung entspricht. Erwirbt der Käufer kraft Gesetzes das Alleineigentum an der neuen Sache durch Verarbeitung oder Verbindung, sind wir uns mit ihm darüber einig, dass er uns das Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis unseres Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der entstandenen neuen Sache zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung überträgt und diese unentgeltlich für uns verwahrt.
4.3. Wiederverkäufern ist der Verkauf unserer Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs im eigenen Namen gestattet. Der Käufer tritt schon jetzt die Forderungen aus der Weiterveräußerung an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Bei Veräußerungen der Vorbehaltsware nach Verarbeitung oder Verbindung mit anderen uns nicht gehörenden Waren gilt die Abtretung der Forderungen in Höhe unseres Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware. Der Käufer ist nur solange ermächtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen, wie er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Der Käufer hat sich gegenüber seinen Abnehmern das Eigentum vorzubehalten, bis diese den Kaufpreis voll bezahlt haben.
4.4. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung unserer Vorbehaltsware ist dem Käufer nicht gestattet. Er ist verpflichtet, uns Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware sofort anzuzeigen. Die Vereinbarung von Abtretungsverboten ist dem Käufer untersagt.
4.5. Soweit der Wert der uns gegebenen Sicherheiten die zu sichernden Forderungen insgesamt um mehr als 20 % übersteigt, sind wir auf Verlangen des Käufers nach unserer Wahl zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet.

5. Lieferfristen, Gefahrtragung

5.1. Sind wir durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrung oder unvorhergesehener Ereignisse, die trotz der vernünftigerweise zu erwartenden Vorsichtsmaßnahmen nicht vermieden werden konnten – gleich ob in unserem Betrieb oder bei einem Lieferanten eingetreten – wie, Betriebsstörungen, Verzögerungen bei der Beförderung und nicht richtiger und rechtzeitiger Belieferung durch Zulieferanten an der Erfüllung unserer Lieferpflicht gehindert, verlängert sich die Lieferfrist – auch während eines bestehenden Lieferverzuges – in angemessener Weise. Wird durch derartige Ereignisse die Lieferung nachträglich unmöglich oder für uns unzumutbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. 2.3 bleibt hiervon unberührt.
5.2. Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Käufer zu liefernder Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Käufer voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, verlängern sich die Fristen angemessen. Dies gilt nicht, wenn der Lieferer die Verzögerung zu vertreten hat. Engpässe und Verzögerungen, welche auf den Hersteller zurückgehen, sind von uns nicht zu vertreten.
5.3. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Käufers, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Für Beschädigungen während des Versandes haften wir nur, wenn wir ausdrücklich den Versand auf eigene Gefahr übernommen haben. Bruchversicherung wird von uns nur auf Wunsch des Käufers und gegen Berechnung der Versicherungsgebühr abgeschlossen. Eine etwaige Gutschrift des Schadens erfolgt erst dann, wenn wir Deckung durch die Versicherungsgesellschaft erhalten haben. Weitere Verpflichtungen werden von uns insoweit nicht übernommen. Falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden unsere Lieferungen unversichert versandt.
5.4. Kommt unser Haus in Verzug, kann der Käufer – auch wenn er glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist – keine Entschädigung für den Teil der Lieferung verlangen, der wegen des Verzuges nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden konnte.
5.5. Sowohl Schadenersatzansprüche des Käufers wegen Verzögerung der Lieferung, als auch sonstige Schadenersatzansprüche, sind in allen Fällen verzögerter Lieferung, auch nach Ablauf einer dem Lieferer gesetzten Frist, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird. Vom Vertrag kann der Besteller im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur zurücktreten, soweit die Verzögerung der Lieferung vom Lieferer zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
5.6. Der Käufer ist verpflichtet, auf Verlangen unseres Hauses innerhalb einer angemessenen Zeit zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf die Lieferung besteht.
5.7. Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des Käufers um mehr als zwei Wochen nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, kann dem Käufer für jeden angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Preises der Gegenstände der Lieferungen, höchstens jedoch insgesamt 2,5 %, berechnet werden. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Lagerkosten bleibt den Vertragsparteien unbenommen.

6. Gewährleistung

Für Sachmängel haften wir wie folgt:
6.1. Als Beschaffenheit der Ware gilt nur die Produktbeschreibung im Angebot als vereinbart. Eine Garantie der Beschaffenheit der Ware oder für die Dauer der Beschaffenheit gibt unser Haus nicht.
6.2. Nach Wahl unseres Hauses sind mangelhafte Lieferungen oder Teile davon nachzubessern oder neu zu liefern, wenn der Sachmangel innerhalb einer Frist von 12 Monaten seit Lieferung geltend gemacht wurde und sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrüberganges vorlag. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
6.3. Die Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten, soweit nicht §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 479 Abs. 1 und 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB längere Verjährungsfristen normieren sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fährlässigen Pflichtverletzung unseres Hauses und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
6.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Lieferung wegen unerheblicher Mängel zu verweigern. Die Lieferung ist vom Kunden unverzüglich auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit hin zu überprüfen. Sachmängel sind unserem Hause unverzüglich schriftlich anzuzeigen, bei Handelsgeschäften innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Ware. Spätere Mängelanzeigen werden nicht anerkannt. Im Übrigen findet bei Geschäften unter Kaufleuten ergänzend § 377 HGB Anwendung.
6.5. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, natürliche Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen oder nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Käufer oder von Dritten unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, bestehen für diese und die daraus resultierenden Schäden ebenfalls keine Mängelansprüche.
6.6. Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen seitens des Käufers nur in einem Umfang zurückgehalten werden, der in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln steht. Der Käufer kann Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel besteht. Erfolgt die Mängelrüge zu Unrecht, ist unser Haus berechtigt, die entstandenen Aufwendungen vom Käufer zu fordern.
6.7. Rückgriffe des Käufers gegen den Lieferer gem. § 478 BGB (Rückgriff des Unternehmers) bestehen nur insoweit, als der Käufer mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
6.8. Eine Haftung unseres Hauses für Montage- oder Reparaturarbeiten ist ausgeschlossen, wenn die Installationsbetriebe die Ware selbständig von unserem Haus beziehen und daher keine Erfüllungsgehilfen im Sinne von § 434 Abs. 2 BGB sind.
6.9. Garantieangaben und Garantiebedingungen sind reine Herstellerangaben, für die wir keine Haftung übernehmen. In einem Garantiefall kann der Hersteller nach Wahl Ersatz leisten oder nachbessern. Wir übernehmen keine Haftung für Aufwendungen, insbesondere für Montage-, Reisekosten pp., die im Zusammenhang mit der Herstellerhaftung stehen.
6.10. Für Schäden, die im Rahmen der Gewährleistung wegen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, wegen Beratungsfehlern, aus unerlaubter Handlung, wegen schuldhafter Verletzung der Nachbesserungs- oder Ersatzlieferungspflicht oder aus sonstigen Rechtsgründen eintreten – und zwar insbesondere auch, soweit diese Schäden nicht am Liefergegenstand selbst entstehen – haften wir oder unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen nicht, es sei denn, es liegt Vorsatz oder bei unserer Firmenleitung oder leitenden Angestellten grobe Fahrlässigkeit vor oder ein Haftungsausschluss ist aus sonstigen Gründen gesetzlich nicht zulässig. Bei Fehlern zugesicherter Eigenschaften sind Schadenersatzansprüche ebenfalls ausgeschlossen, wenn es nicht gerade Sinn und Zweck der Zusicherung war, Mangelfolgeschäden zu vermeiden.
6.11. Weitergehendere oder andere als die unter Ziffer 6. geregelten Ansprüche des Käufers gegen unser Haus und wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.

7. Allgemeine Haftung

7.1. Unsere Haftung für Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe von Ziffer 7 eingeschränkt. Wir haften nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen und/oder im Falle grober Fahrlässigkeit unserer nicht-leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich ist die Verpflichtung zur rechtzeitigen, mangelfreien Lieferung und wenn vereinbart, Installation sowie Beratungs-, Schutz-, und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstandes ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben des Kunden oder seines Personals oder Dritten oder des Eigentums des Kunden vor erheblichen Schäden bezwecken.
7.2. Soweit wir nach den vorstehenden Regelungen dem Grund nach auf Schadenersatz haften, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die wir bei Vertragsabschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder unter Berücksichtung der Umstände, die bekannt waren oder die wir hätten kennen müssen und bei Anwendung der verkehrsüblichen Sorgfalt hätten voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die infolge von Mängeln an der Ware entstanden sind, sind nur ersatzfähig, soweit diese bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Ware typischerweise zu erwarten sind.
7.3. Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist unsere Ersatzpflicht für Sach- und Personenschäden auf einen Betrag in Höhe von 2,5 Mio. € beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
7.4. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht für die Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.5. Sofern unvorhersehbare Ereignisse die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändern oder auf den Betrieb unseres Hauses erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht unserem Haus das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Der Käufer erhält von diesem Rücktrittsrecht unverzüglich Kenntnis, und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Käufer eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.
7.6. Wir sind lediglich Zwischenhändlerin und nicht Herstellerin. Eine Haftung für Verpackungsmaterial, insbesondere eine Entsorgungspflicht besteht daher nicht. Dies gilt nicht, wenn in Ausnahmefällen aufgrund einer Umverpackung Waren von uns neu verpackt werden; in diesem Fall gelten die Vorschriften der Verpackungsverordnung und ergänzend die Regelungen unter Ziffer 8. dieser AGB.
7.7. Alle Angaben durch unser Haus zur Planung einer Anlage sind lediglich als Empfehlungen zu verstehen, für deren Richtigkeit und Umsetzbarkeit unser Haus keine Haftung übernimmt. Dies betrifft zum einen technische Angaben zu den Produkten, die unser Haus lediglich vom Hersteller an den Kunden weiterleitet, so dass für die Richtigkeit dieser Angaben eine Haftung unseres Hauses nicht besteht. Zum anderen sind Vorschläge unseres Hauses zum Einsatz bestimmter Produkte oder zur Kombination verschiedener Produkte vom Kunden eigenverantwortlich technisch zu prüfen. Ansprüche jeder Art, insbesondere Schadenersatzansprüche, die aus einer Inkompatibilität der vom Kunden eigenverantwortlich gewählten Produktzusammenstellung resultieren, sind vollständig ausgeschlossen.

8. Preise

8.1. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
8.2. Die Transportkosten werden extra ausgewiesen.
8.3. Für den Fall, dass eine Umverpackung notwendig wurde und die Verpackungsverordnung Anwendung findet, berechnen wir Verpackungskosten in Höhe von 8,5 % des Warenwertes pro Auftrag. Dem Kunden wird es gestattet, den Nachweis zu führen, dass im Einzelfall Verpackungskosten überhaupt nicht oder in wesentlich niedrigerer Höhe als die Pauschale angefallen sind.
8.4. Übernimmt der Kunde die Entsorgung von Verpackungsmaterial (lt. Verpackungsverordnung), erstatten wir einen Wert in Höhe von 3 % des Warenwerts pro Auftrag. Dieser kommt dann nicht zur Auszahlung, sondern wird mit Positionen im Auftrag verrechnet.
8.5. Haben wir die Aufstellung oder Montage übernommen und ist nichts anderes vereinbart, trägt der Käufer neben der vereinbarten Vergütung alle erforderlichen Nebenkosten, wie z. B. Reisekosten, Kosten für den Transport des Handwerkszeugs und des persönlichen Gepäcks sowie Auslösungen.
8.6. Zahlungen sind frei Zahlstelle unseres Hauses zu leisten.
8.7. Preisänderungen bleiben bis zur wirksamen Annahme des Angebotes durch den Kunden vorbehalten. Bei Irrtümern behalten wir uns gleichfalls die Richtigstellung von Preisangaben vor.

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand

9.1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz unseres Hauses.
9.2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, wenn der Käufer Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenen Streitigkeiten der Sitz unseres Hauses. Wir sind jedoch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen.
9.3. Für die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich deutsches materielles Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinigten Nationen über Verträge über den nationalen Warenkauf (CISG), soweit auf beiden Seiten des Vertragsverhältnisses Kaufleute stehen.
9.4. Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen der AGB unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Regelungen in ihrer Wirksamkeit unberührt. An die Stelle der unwirksamen, nichtigen oder undurchführbaren Regelung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der mangelhaften Regelung am nächsten kommt und einer rechtlichen Überprüfung standhält. Dies gilt auch im Falle des Vorliegens einer Regelungslücke.